… und unterstützt Justizminister Buschmann bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages!
Der § 219a StGB stellt einen „unzumutbaren Rechtszustand“ ( Bundesjustizminister Buschmann, ZDF 17.01.2022) für Frauen dar. Der §219a StGB verhindert, dass sich schwangere Frauen in einer Notlage unkompliziert und vollumfänglich über die Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren können.
Die rigide Anwendung des §219a StGB, besonders in Bayern, führt dazu, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger keine offiziellen Listen der Ärzt*innen bekommen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Informationen müssen sowohl den betroffenen Frauen als auch den Beratungsstellen zur Verfügung stehen.
Information ist keine Werbung.
Erfahrungsgemäß ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich keine leichtfertige Entscheidung.
Die jetzige Gesetzgebung verstößt sowohl gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen, als auch gegen ihr Recht, medizinisch aufgeklärt zu werden.
Frauen in unsicheren Lebenssituationen haben das Recht auf eine Versorgungssicherheit.
Das Frauennetz schließt sich den Forderungen der Bundesregierung an, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig „Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung“ sein sollen.
Zudem müssen Frauen Möglichkeiten von medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbrüchen flächendeckend zur Verfügung gestellt werden.
Ein zuverlässiger Zugang zu Informationen muss gewährleistet sein.
Wir danken den Ärzt*innen, die sich trotz drohender strafrechtlicher Verfolgung für die Frauen einsetzen und ihnen helfen.